Maklerprovision soll gesenkt werden
 
 
  Laut dem aktuellen Entwurf zur Maklerverordnung des Wirtschaftsministeriums soll bei unbefristeten und bei auf über vier Jahren befristeten Mietverträgen die Maklerprovision von bisher drei auf zwei Bruttomonatsmieten gesenkt werden.

Bei auf unter vier Jahren befristeten Mietverträgen werden die Maklerprovisionen von zwei auf eine Bruttomonatsmiete gesenkt. "Das bringt für die Mieter eine Entlastung im Schnitt von rund 800 Euro", sagt AK-Präsident Herbert Tumpel. Für Wohnungskäufer allerdings gibt es keine Entlastung bei der Maklerprovision. Sie bleibt bei drei Prozent des Kaufpreises. "Das ist angesichts der steigenden Wohnungspreise eine viel zu hohe Belastung. Hier muss nachgebessert werden", so Tumpel.

Provision für Hausverwalter


Die AK hatte erst im Frühjahr 2010 erneut eine Senkung der im europäischen Vergleich weit überhöhten Provisionen gefordert. Nun hat das Wirtschaftsministerium reagiert und im aktuellen Entwurf zur Immobilienmaklerverordnung eine Reduktion der Höchstgrenzen vorgesehen.

Zusätzlich zur Senkung der Maklerprovision wird auch die Provision für Hausverwalter gesenkt werden. Sie durften bisher maximal zwei Bruttomonatsmieten verlangen, in Zukunft nur mehr eine. Bei auf vier Jahre und kürzer befristeten Mietverträgen dürfen Hausverwalter nur mehr eine halbe Bruttomonatsmiete verlangen.